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Tafelrunde / Re:Organspende
« am: Do, 30. Juni 2011, 23:09 »
Zunächst einmal zum eigentlichen Thema:
Ich stimme euch Zwei da vollkommen zu. Die Widerspruchslösung ist eine weitaus bessere Variante der Organspende, als es momentan der Fall ist. Denn seien wir mal ehrlich - wer von unserer oder den jüngeren Generationen beschäftigt sich in dieser Art mit dem eigenen Tod?! Also damit, was soll mit meinem Körper passieren wenn ich plötzlich sterbe. Das soll nicht heiße, daß man sich gar nicht damt beschäftigt... viele tun dies sehr wohl, aber auf andere, abstraktere Art als beispielsweise ein alter oder schwerkranker Mensch.
Aber grundsätzlich ist der Gedanke an den eigenen Tod für Jüngere ein unangenehmer und zugleich schwer faßbarer. Denn in unserem Alter scheint das Ableben noch weit genug entfernt, um derartige Gedanken getrost auf später verschieben zu können. Doch wie sich immer wieder bedauerlicherweise zeigt, kann der Gang über den Jordan schneller kommen als man vermutet...
Deswegen hat die Widerspruchslösung den Vorteil, daß man sich nicht bewußt um die Entscheidung bemühen muß, ob die eigenen Organe im Falle des Falles tatsächlich verwendet werden dürfen. Statt dessen lebt man mit der sicheren Gewissheit, daß der eigene Tod noch etwas Gutes birgt und vielleicht einem anderen Menschen das Leben rettet. Und das Ganze, ohne daß man sich vorher durch Formularien und die eigenen Angst kämpfen muß. Außer natürlich man entscheidet sich bewußt dagegen.
Bezüglich lebensverlängender Maßnahmen sehe ich es wie Annabell - sehr zwiespältig.
Die Vorstellung irgendwann einmal an Maschinen gekettet zu sein, die meinem Körper zwar die Existenz erhalten (Ja, ich schreibe absichtlich Existenz und nicht Leben) aber meinen Geist - so denn er noch besteht - zugleich in diesem hilflosen Kadaver einsperren, erschreckt und widerstrebt mir zutiefst. Das möchte ich nicht. Lieber ein Tod vielleicht in Schmerzen so doch in Würde als ein beschämendes Dahinvegetieren als schattenhaftes Echo meiner einstigen Selbst.
Diese Einstellung mag ausgesprochen egoistisch erscheinen, vor allem gegenüber Verwandten und Freunden. Doch schlußendlich - denke ich - ist es trotzdem der mitfühlendere von beiden Wegen, denn er erspart viel seelisches Leid. Mir selbst, weil ich mich nicht quälen muß, und auch jenen die mir nahe stehen, weil ihnen gleichsam der Vergleich zwischen Erinnerung und Gegenwart erspart bleibt.
Andererseits können lebenserhaltende Maßnahmen sehr wohl sinnvoll und gut sein, wenn die Chancen eines wirklichen Überlebens - nicht nur bloßen Überdauern - hoch genug sind, um eine Rückkehr zum gewohnten Leben mit realistischer Wahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Das heißt im Falle einer kurzfweilig künstlichen Versorgung des Körper, weil dieser schlicht zu schwer beschädigt ist als daß er sich selbst erhalten geschweige denn heilen könnte.
Aber wo hört kurzweilig auf und fängt langfristig an?...
Und nun zu Patientenverfügung:
Eine wunderbare Idee, die jedoch keinerlei Garantie in sich birgt.
Natürlich kann man eine derartige Verfügung aufsetzen lassen - ein ellenlanges Pamphlet, das sogar notarisch beglaubigt sein darf... oder vielmehr sein muß, damit es auch nur ansatzweise Gültigkeit hat. Doch schlußendlich hilft es rein gar nichts, falls sich die nächsten Verwandten dazu entschließen es zu ignorieren. Dann ist es ein hübsches aber völlig wertloses Stück Papier. Sobald man sich ersteinmal in dem mehrfach beschriebenen Zustand der Bewußt- und Hilflosigkeit befindet, zählt der eigene Wille nämlich so gut wie überhaupt nicht mehr. Wobei es auch völlig irrelavant ist, wann man eine mögliche Patientenverfügung hat aufsetzen lassen, ob vor einem Tag, oder einem Jahr, oder einem Jahrzehnt.
Die nächsten Verwandten erhalten indirekt die Vormundschaft und wenn sie der Verfügung nicht einwilligen, muß sich der Arzt muß sich fügen und den Körper weiterhin zu Existenz zwingen. Ganz zu schweigen davon, daß er ohnehin an den hippokratischen Eid gebunden ist...
Vielleicht sehe ich das Ganz auch zu negativ und/oder die Rechtsprechung ist mittlerweile soweit, daß sie den Willen der Verwandten nicht mehr über den Willen des Betroffenen setzt (vorausgesetzt natürlich, er galt bis zum Fall des Falles als geistig voll zurechnungsfähig).
So Far
Das Wölfchen
Ich stimme euch Zwei da vollkommen zu. Die Widerspruchslösung ist eine weitaus bessere Variante der Organspende, als es momentan der Fall ist. Denn seien wir mal ehrlich - wer von unserer oder den jüngeren Generationen beschäftigt sich in dieser Art mit dem eigenen Tod?! Also damit, was soll mit meinem Körper passieren wenn ich plötzlich sterbe. Das soll nicht heiße, daß man sich gar nicht damt beschäftigt... viele tun dies sehr wohl, aber auf andere, abstraktere Art als beispielsweise ein alter oder schwerkranker Mensch.
Aber grundsätzlich ist der Gedanke an den eigenen Tod für Jüngere ein unangenehmer und zugleich schwer faßbarer. Denn in unserem Alter scheint das Ableben noch weit genug entfernt, um derartige Gedanken getrost auf später verschieben zu können. Doch wie sich immer wieder bedauerlicherweise zeigt, kann der Gang über den Jordan schneller kommen als man vermutet...
Deswegen hat die Widerspruchslösung den Vorteil, daß man sich nicht bewußt um die Entscheidung bemühen muß, ob die eigenen Organe im Falle des Falles tatsächlich verwendet werden dürfen. Statt dessen lebt man mit der sicheren Gewissheit, daß der eigene Tod noch etwas Gutes birgt und vielleicht einem anderen Menschen das Leben rettet. Und das Ganze, ohne daß man sich vorher durch Formularien und die eigenen Angst kämpfen muß. Außer natürlich man entscheidet sich bewußt dagegen.
Bezüglich lebensverlängender Maßnahmen sehe ich es wie Annabell - sehr zwiespältig.
Die Vorstellung irgendwann einmal an Maschinen gekettet zu sein, die meinem Körper zwar die Existenz erhalten (Ja, ich schreibe absichtlich Existenz und nicht Leben) aber meinen Geist - so denn er noch besteht - zugleich in diesem hilflosen Kadaver einsperren, erschreckt und widerstrebt mir zutiefst. Das möchte ich nicht. Lieber ein Tod vielleicht in Schmerzen so doch in Würde als ein beschämendes Dahinvegetieren als schattenhaftes Echo meiner einstigen Selbst.
Diese Einstellung mag ausgesprochen egoistisch erscheinen, vor allem gegenüber Verwandten und Freunden. Doch schlußendlich - denke ich - ist es trotzdem der mitfühlendere von beiden Wegen, denn er erspart viel seelisches Leid. Mir selbst, weil ich mich nicht quälen muß, und auch jenen die mir nahe stehen, weil ihnen gleichsam der Vergleich zwischen Erinnerung und Gegenwart erspart bleibt.
Andererseits können lebenserhaltende Maßnahmen sehr wohl sinnvoll und gut sein, wenn die Chancen eines wirklichen Überlebens - nicht nur bloßen Überdauern - hoch genug sind, um eine Rückkehr zum gewohnten Leben mit realistischer Wahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Das heißt im Falle einer kurzfweilig künstlichen Versorgung des Körper, weil dieser schlicht zu schwer beschädigt ist als daß er sich selbst erhalten geschweige denn heilen könnte.
Aber wo hört kurzweilig auf und fängt langfristig an?...
Und nun zu Patientenverfügung:
Eine wunderbare Idee, die jedoch keinerlei Garantie in sich birgt.
Natürlich kann man eine derartige Verfügung aufsetzen lassen - ein ellenlanges Pamphlet, das sogar notarisch beglaubigt sein darf... oder vielmehr sein muß, damit es auch nur ansatzweise Gültigkeit hat. Doch schlußendlich hilft es rein gar nichts, falls sich die nächsten Verwandten dazu entschließen es zu ignorieren. Dann ist es ein hübsches aber völlig wertloses Stück Papier. Sobald man sich ersteinmal in dem mehrfach beschriebenen Zustand der Bewußt- und Hilflosigkeit befindet, zählt der eigene Wille nämlich so gut wie überhaupt nicht mehr. Wobei es auch völlig irrelavant ist, wann man eine mögliche Patientenverfügung hat aufsetzen lassen, ob vor einem Tag, oder einem Jahr, oder einem Jahrzehnt.
Die nächsten Verwandten erhalten indirekt die Vormundschaft und wenn sie der Verfügung nicht einwilligen, muß sich der Arzt muß sich fügen und den Körper weiterhin zu Existenz zwingen. Ganz zu schweigen davon, daß er ohnehin an den hippokratischen Eid gebunden ist...
Vielleicht sehe ich das Ganz auch zu negativ und/oder die Rechtsprechung ist mittlerweile soweit, daß sie den Willen der Verwandten nicht mehr über den Willen des Betroffenen setzt (vorausgesetzt natürlich, er galt bis zum Fall des Falles als geistig voll zurechnungsfähig).
So Far
Das Wölfchen