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Nachrichten - DucaRar

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Tafelrunde / Re:Organspende
« am: Mo, 04. Juli 2011, 13:51 »
Erstmal zu dem Thema Organspende.
Organspende ist zweifellos ein wichtiges Thema, da hiervon viele betroffen sind. Allerdings halte ich die Möglichkeit
solange bei jedem nach dem Tod Organe zu entnehmen, wie derjenige keine Widerspruchserklärung verfasst hat
für sehr schwierig. Da die körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod bisher eine große Rolle spielt finde ich es
schon angebracht eine aktive Erlaubnis einzuholen. Hier bietet meiner Meinung nach ein Ausweis die einzige praktikable
Möglichkeit, da er immer dabei ist oder sein sollte und alle erforderlichen Informationen enthält. Organentnahmen
werden wohl auch sehr zügig vorgenommen und vor allem nach tödlichen Unfällen oder sonstigen unvorhergesehenen
Todesfällen. Deswegen zweifle ich daran, dass dann noch die Möglichkeit gegeben ist rechtzeitig die Krankendatei
anzusehen. Da ist dann bisher ein, soweit vorhandener, Spenderausweis die einzige Möglichkeit zeitnah auszumachen,
ob derjenige als Spender in Frage kommt. Und einfach über den Willen, erklärt oder nicht, des Verstorbenen zu
entscheiden ist nicht so mein Ding. Die Frage, wer meine Organe erhält ist sicherlich von großem Interesse, da man
schon etwas extrem wertvolles weitergibt. Natürlich wünscht man sich, dass dieses Geschenk auch sinnvoll genutzt
wird. Allerdings wird hierzulande  jedes Leben als gleich wichtig erachtet. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ein paar
Richtlinien gibt, nach denen Organe vergeben werden, allerdings ist die Frage welches Leben als unterstützenswert
gilt schwierig zu entscheiden. Ich bin schon dafür hier bestimmte Kriterien aufzustellen. Allerdings unterstütz jedes
gespendete Organ den gesamten Markt. Selbst wenn das einzelne an eine unliebsame Person geht, ist dadurch
ein Spendebedürftiger weniger und für die anderen steht wieder eins mehr zur Verfügung. Deswegen halte ich es
für richtig, dass die grundsätzliche Entscheidung ein Organ zu spenden bei dem Einzelnen verbleibt. Die Anschließende
Verteilung bleibt diskussionswürdig, ist aber für mich persönlich nicht entscheidend, ob ich spende oder nicht.

Was eine Patientenverfügung, zumindest eine wirksame angeht, bin ich absolut dafür. Sicher können Angehörige
dem Arzt anderes erzählen, aber wenn der Arzt die Verfügung kennt muss er sich daran halten. Für die Ärzte ist
es auch zweifelsohne von Vorteil, wenn der Patient unvorhergesehen und ohne Kenntnis von Freunden oder
Verwandten eingeliefert wird. Ich glaub auch, dass es für Angehörige durchaus von Vorteil sein kann, wenn über
Behandlungsfragen bereits entschieden ist und sie sich nicht auch noch damit herumschlagen müssen. Ich finde
auch, dass man die Meinung des Betroffenen respektieren muss, auch wenn sie einem nicht gefällt, da es um einen
der persönlichsten Bereiche geht. Man sollte nicht leichtfertig eine Verfügung aufsetzen und der Inhalt kann sich
im Laufe eines Lebens durchaus ändern. Aber es können hierdurch viele Streitfälle entschieden werden und es
bietet, soweit das möglich ist die größte Wahrscheinlichkeit, dass der eigene Wille auch zur Geltung kommen kann.
Vor allem bei einer notariellen Beglaubigung hat eine Verfügung ein enormes Gewicht. Das Problem ist eben immer,
wie eine Vereinbarung gegen Widerstand bewiesen werden kann. Deswegen ist eine Vereinbarung mit dem Partner
im Prinzip ausreichend, bei Meinungsunterschieden oder wenn der nicht verfügbar ist, hat der Arzt aber keinerlei
Möglichkeit den Willen des im Koma liegenden zu ermitteln. Hier ist dann die Wirkung einer richtigen Patientenverfügung
nicht zu unterschätzen.

Fast das schwierigste ist wohl die Frage, welche Maßnahmen man gestattet oder für sinnvoll erachtet, bzw ab wann
man lieber in Ruhe sterben will. Vor allem, da es bei der Fragestellung am Ende immer um einen selber geht, da hier
nur jeder für sich selber entscheiden kann. Abgesehen von der Einschränkung, dass in Deutschland Sterbehilfe, aktive
wie passive verboten ist. Im Extremfall ist die Abgrenzung zur passiven Sterbehilfe auch nicht ganz einfach.
Schon eine körperliche Versehrtheit ist so eins der sehr wenigen Dinge vor denen mit schon etwas graut. Geistig
dann nur noch vor mich hin zu vegetieren ist schon irgendwie ein Alptraum. Schon allein deswegen lehne ich für mich
eine künstliche Lebenserhaltung, solange sie nicht dazu dient, den Körper während der Heilung ruhigzustellen ab.
Wenn die reelle Chance besteht zumindest die geistigen Fähigkeiten zurückzuerlangen, hat die Intensivmedizin sicher
ihre Berechtigung, aber wird sie eingesetzt nur um sagen zu können, dass alles unternommen wurde um das Leben
zu verlängern halte ich eine Abschaltung auf jeden Fall für den besseren Weg.
Diese Debatte stößt natürlich grade bei Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen auf Widerstand,
da, wenn man ehrlich ist, im Grunde es darum geht, dass man bestimmte Einschränkungen nicht hinnehmen will.
Vor allem wenn es nicht darum geht, dass man grundsätzlich leben will, sondern um die Frage wie weit man während des
Heilungsprozesses auf Maschinen angewiesen sein will, wenn die Genesungschancen minimal sind. Schon der einfachere
Fall, wo die Maschinen nur noch dazu dienen ein Leben zu verlängern, nachdem der Körper bestimmte Funktionen
nicht mehr erfüllen kann, angefangen von Organversagen bis hin zum Dauerkoma, ist sowohl rechtlich als auch vom
persönlichen Empfinden sehr zwiespältig.

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