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Autor Thema: Organspende  (Gelesen 12011 mal)
Annabell
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« am: Do, 30. Juni 2011, 14:14 »

Hallo zusammen

Da es ja grade wieder durch die Medien geistert dachte ich mir stelle ich doch hier die Gretchen frage.
Bin ich eigentlich die Einzige die eine Widerspruchslösung für die einzig brauchbare Variante hält.
Widerspruchslösung besagt das jeder der nicht ausdrücklich das Gegenteil festlegt Organspender ist.
So kann jeder der moralische oder andere Bedenken hat diese artikulieren, meiner Meinung nach sollte der entsprechende Hinweis auf der Krankenkassenkarte gespeichert werden oder damit verknüpft sein.
Aber die Mehrzahl der Leute die leider kaum / keine Gedanken an Tod und Sterben verschwenden wollen.
können dann nach ihrem Tod dann noch etwas gutes tun.
Vermutlich spricht aus meiner Meinung das aufgeklärte Verhältnis zu Tod und Leichen, für mich ist ein Mensch ab einem gewissen Punkt schlicht leblos und tot.
Ich habe persönlich keine Angst früher für Tod erklärt zu werden nur weil meine Niere Herz oder sonst was grade gebraucht werden.
Wie seht ihr das ?
bis bald
Annabell
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~ Wach endlich auf und kämpfe


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« Antworten #1 am: Do, 30. Juni 2011, 19:26 »

Ich stimm dir da von ganzem Herzen zu.

Die Wiederspruchslösung ist als einziges Brauchbar in meinen Augen.
Wer selbst in der Situation steckt mal Organe zu bruachen (ich wünschs hier keinem!) wird sicher auch glücklich darüber sein ;)

Und allein schon weil ich Christ bin, find ich ist das Pflicht, immerhin kann man ja nicht mehr Nächstenliebe beweisen, als das zu geben, was mans selbst sonst zum leben braucht.



P.S.:
im selben Zug mal: wie steht ihr dazu: länger künstlich lebendig halten oder Geräte abschalten? bzw. ab wann?
Für mich ists ganz klar, sobald ich nicht mehr komplett geneßen kann Maschienen aus oder wenn noch die Chance besteht aber ich halt außer denken nichts mehr tun kann. Davor graust es mich richtig.
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>>Die Welt hat nicht einen solchen Ekel an mir, als mein Ekel an dieser Welt ist.<<
Zitat von Martin Luther
Annabell
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« Antworten #2 am: Do, 30. Juni 2011, 21:36 »

Naja ich kenne auch Christen die die Unversehrtheit des toten (!) Leibes für extrem wichtig halten meine Meinung darüber behalte ich besser für mich sonst bin ich nach fünf Beiträgen unten durch...

Was das Thema Lebensverlängerung angeht, da finde ich die Abwägung sehr schwierig wann ein Gelingen der (vollständigen) Heilung das wahrscheinlichere Ergebnis einer Therapie ist den jede Therapie beinhaltet ja die Gefahr das es völlig schief geht.
Ich habe für mich entschieden das ich nicht länger als ein Quartal künstlich ernährt werden mag und auch maximal einen Monat an Schläuchen hängen mag, wenn ich mich nicht äußern kann. wichtig finde ich und das sollte man echt auf Banner und Überwürfe sticken "Macht eine Patientenverfügung (und einen Organspendeausweis)" man erspart vorallem als junger und eigentlich gesunder Mensch seinen ohnehin völlig geschockten Angehörigen unglaublich schweren Entscheidungen... und bei alten Menschen erspart man den Pflegekräften objektiv unsinnige Leidensverlängerende Maßnahmen...
Also lasst uns Banner nähen.


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Eiswoelfin
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~ nicht zu kuschelig ~


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« Antworten #3 am: Do, 30. Juni 2011, 23:09 »

Zunächst einmal zum eigentlichen Thema:
Ich stimme euch Zwei da vollkommen zu. Die Widerspruchslösung ist eine weitaus bessere Variante der Organspende, als es momentan der Fall ist. Denn seien wir mal ehrlich - wer von unserer oder den jüngeren Generationen beschäftigt sich in dieser Art mit dem eigenen Tod?! Also damit, was soll mit meinem Körper passieren wenn ich plötzlich sterbe. Das soll nicht heiße, daß man sich gar nicht damt beschäftigt... viele tun dies sehr wohl, aber auf andere, abstraktere Art als beispielsweise ein alter oder schwerkranker Mensch.
Aber grundsätzlich ist der Gedanke an den eigenen Tod für Jüngere ein unangenehmer und zugleich schwer faßbarer. Denn in unserem Alter scheint das Ableben noch weit genug entfernt, um derartige Gedanken getrost auf später verschieben zu können. Doch wie sich immer wieder bedauerlicherweise zeigt, kann der Gang über den Jordan schneller kommen als man vermutet...
Deswegen hat die Widerspruchslösung den Vorteil, daß man sich nicht bewußt um die Entscheidung bemühen muß, ob die eigenen Organe im Falle des Falles tatsächlich verwendet werden dürfen. Statt dessen lebt man mit der sicheren Gewissheit, daß der eigene Tod noch etwas Gutes birgt und vielleicht einem anderen Menschen das Leben rettet. Und das Ganze, ohne daß man sich vorher durch Formularien und die eigenen Angst kämpfen muß. Außer natürlich man entscheidet sich bewußt dagegen.

Bezüglich lebensverlängender Maßnahmen sehe ich es wie Annabell - sehr zwiespältig.
Die Vorstellung irgendwann einmal an Maschinen gekettet zu sein, die meinem Körper zwar die Existenz erhalten (Ja, ich schreibe absichtlich Existenz und nicht Leben) aber meinen Geist - so denn er noch besteht - zugleich in diesem hilflosen Kadaver einsperren, erschreckt und widerstrebt mir zutiefst. Das möchte ich nicht. Lieber ein Tod vielleicht in Schmerzen so doch in Würde als ein beschämendes Dahinvegetieren als schattenhaftes Echo meiner einstigen Selbst.
Diese Einstellung mag ausgesprochen egoistisch erscheinen, vor allem gegenüber Verwandten und Freunden. Doch schlußendlich - denke ich - ist es trotzdem der mitfühlendere von beiden Wegen, denn er erspart viel seelisches Leid. Mir selbst, weil ich mich nicht quälen muß, und auch jenen die mir nahe stehen, weil ihnen gleichsam der Vergleich zwischen Erinnerung und Gegenwart erspart bleibt.
Andererseits können lebenserhaltende Maßnahmen sehr wohl sinnvoll und gut sein, wenn die Chancen eines wirklichen Überlebens - nicht nur bloßen Überdauern - hoch genug sind, um eine Rückkehr zum gewohnten Leben mit realistischer Wahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Das heißt im Falle einer kurzfweilig künstlichen Versorgung des Körper, weil dieser schlicht zu schwer beschädigt ist als daß er sich selbst erhalten geschweige denn heilen könnte.
Aber wo hört kurzweilig auf und fängt langfristig an?...


Und nun zu Patientenverfügung:
Eine wunderbare Idee, die jedoch keinerlei Garantie in sich birgt.
Natürlich kann man eine derartige Verfügung aufsetzen lassen - ein ellenlanges Pamphlet, das sogar notarisch beglaubigt sein darf... oder vielmehr sein muß, damit es auch nur ansatzweise Gültigkeit hat. Doch schlußendlich hilft es rein gar nichts, falls sich die nächsten Verwandten dazu entschließen es zu ignorieren. Dann ist es ein hübsches aber völlig wertloses Stück Papier. Sobald man sich ersteinmal in dem mehrfach beschriebenen Zustand der Bewußt- und Hilflosigkeit befindet, zählt der eigene Wille nämlich so gut wie überhaupt nicht mehr. Wobei es auch völlig irrelavant ist, wann man eine mögliche Patientenverfügung hat aufsetzen lassen, ob vor einem Tag, oder einem Jahr, oder einem Jahrzehnt.
Die nächsten Verwandten erhalten indirekt die Vormundschaft und wenn sie der Verfügung nicht einwilligen, muß sich der Arzt muß sich fügen und den Körper weiterhin zu Existenz zwingen. Ganz zu schweigen davon, daß er ohnehin an den hippokratischen Eid gebunden ist...

Vielleicht sehe ich das Ganz auch zu negativ und/oder die Rechtsprechung ist mittlerweile soweit, daß sie den Willen der Verwandten nicht mehr über den Willen des Betroffenen setzt (vorausgesetzt natürlich, er galt bis zum Fall des Falles als geistig voll zurechnungsfähig).


So Far
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« Antworten #4 am: Fr, 01. Juli 2011, 00:49 »

Ich versuche, mich mal einstweilen kurz zu fassen. Die sogenannte Widerspruchslösung, wo ein Mensch solange Organspender ist, bis er eben diesen Widerspruch schriftlich hinterlegt, ist vom Grundsatz her nicht übel. Aber ist das auch praktikabel? Brauch ich dann den "Nichtorganspendeausweis"? Was ist, wenn sich dieser Ausweis blöder Weise bei meinem Unfall woanders befindet als ich? Hat ein Notarzt (oder andere Helfer) die Zeit, den Ausweis am Unfallort zu suchen?
Helfen würde vielleicht eine zentrale Speicherung in einem Computersystem. Aber wie sicher / manipulierbar sind dann die Daten? ...

Komatöse Zustände können im Ernstfall eine gefühlte Ewigkeit andauern und bescherten dem Patienten auch schon mal nach 8 Monaten wieder ein fast normales Leben. Wo ist da die Grenze? Wer will da die Entscheidung treffen? Ich glaub, das kann ich nichmal für mich selbst. Welchen körperlichen oder geistigen Zustand akzeptiere ich für mich selbst als lebenswert? Was ist, wenn ich z.B. eine Woche später trotz totaler Bewegungslosigkeit mein gerade neu geborenes Enkelkind zumindest hätte sehen können? Ich weiß, das Beispiel ist extrem. Aber da stellt sich mir erneut die Frage: Wo ist hier die Grenze? ...

Mit dem heutigen Tage halte ich eine Patientenverfügung für unsinnig, denn der mich liebende und mit mir lebende Mensch weiß in der entsprechenden Situation am ehesten, was zu tun ist, ich selbst bin da wohl eher nicht entscheidungsfähig.

 :blumenbeet:

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Nimue
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« Antworten #5 am: Fr, 01. Juli 2011, 04:42 »

Oh weh...ich hab gleich soviele Gedanken zu dem Thema, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Aber eines liegt mir besonders auf der Seele und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, bleibe ich (wie schon seit vielen Jahren) bei der Meinung, die ich schon bei diversen Anlässen in Foren oder bei Livegelegenheiten vertreten habe: ich lehne eine wahllose Organspende ab.
Klingt hart, ist für mich aber die einzig logische Konsequent aus diversen Erfahrungen in der Vergangenheit, die meine Biografie durchziehen.
Aus dieser Grundhaltung ergibt sich auch, dass ich diese Widerspruchslösung alles andere als befürworte. Ich wäre eine der Ersten, die loszieht und sich einen Organspendeausweis holt, der genau definiert, was bzw was NICHT gespendet wird.
Ich will mal dem allgemeinen Entsetzen vorbeugen und meine beiden (Haupt-)Gründe aufführen.
1. Wenn ich mich aufschneiden lasse, um jemandem eines meiner Organe zu spenden, damit er ein besseres(längeres) Leben führen kann, dann will ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte diesen konkreten Entschluss im spezifischen Einzelfall treffen können. Bei einer allgemeinen Organspendezustimmung geht das nicht.
Ja, daraus ergibt sich, dass ich nur für einen kleinen ausgesuchten Teil an Leuten bereit wäre, mich unters Messer zu legen. Hinzukommt, dass ich definitiv nur bereit bin, eine bestimmte Gruppe von Organen zu spenden. Welche das sind, ist meine Sache.
2. Ich sagte schon, dass ich wissen will, wer durch meine Organe mehr Lebenszeit erhält. Es ist mir eine unerträgliche Vorstellung, dass ein (Achtung, ich konstruiere) seit Jahrzehnten Alkoholabhängiger meine Leber und vielleicht meine Nieren bekommt, um noch schön weitere 10 Jahre saufen zu können, während ein junger vom Schicksal Geschlagener wegen dummer Wartelisten kein gesundes Organ bekommen kann. Wenn ich nicht weiß, WER der Mensch hinter dem kranken Körper ist, werde ich mich nicht für eine Organspende bereit finden.

Aus beiden Gründen ergibt sich die grundsätzliche Ablehnung für eine Organspende im Falle meines geistigen Ablebens mit funktionierendem Körper (Koma)...wenn ich richtig und unwiederbringlich tot bin, kommt die Sache mit der Organspende aus eben genannten Gründen eh nicht mehr in Frage.
Ich bin wirklich gerne bereit Menschen zu helfen - das geht ja beim Blutspenden los (was ich gerne mache) - aber nach meinen Bedingungen. Wenn beispielsweise jemand Knochenmark braucht und ebenfalls meine unglückselige Blutgruppe hat, würde ich kaum zögern...wenn jemand unverschuldet durch Leberkrebs oder so einen Leberlappen braucht, ebenfalls nicht...von EINER Niere würde ich mich hingegen schon sehr viel schwerer trennen - das müsste dann schon jemand sehr Wichtiges für mich sein, denn das eigene Leben wird nach so einer Spende erheblich komplizierter...

Die Frage nach dem "Abschalten im Falle X" ist so ein moralisches Spinnennetz, dass es mir immer wieder schwer fällt, dazu etwas sinnvolles und wirklich aussagekräftiges zu formulieren.
Sicherlich, ich möchte auch nich monate- oder jahrelang brainafk dahinvegetieren und diverse Menschen mit meinem Verfall belästigen bzw. meine Lieben mit einer vielleicht utopischen Hoffnung quälen...trotzdem hänge ich sehr am Leben. Ich habe mich schon mehr als einmal gefragt, ob ich noch leben wollen würde, wenn sich die Qualität dieses Lebens für mich extrem verändern würde. Was wäre beispielsweise, wenn ich im Rollstuhl sitzen müsste? Was, wenn ein schwer Unfall mich so vernichtet, dass ich Körperteile verliere, oder wenn ich erblinden würde? Fazit: ich hänge extrem am Leben.
Im Einzelfall kann ich mir viele Arrangements vorstellen, die ich ertragen und im Alltag erleben könnte...ich denke, da haben wir alle eine persönliche Grenze, die wir erst wirklich finden können, wenn wir in der Situation sind (was ich niemandem wünsche, ganz klar)...
Sich jetzt rein theoretisch in diesen Fall hineinzudenken ist meiner Meinung nach nicht so real möglich, dass man für sich tatsächlich brauchbare Schlüsse ziehen könnte. Was wir alles aushalten zeigt sich oft erst, wenn wir es müssen...und genetisch sind wir einfach aufs LEBEN programmiert.

Auf jedenfall aber ein schönes Thema, über das zu sprechen sich wirklich lohnt.
Und ich hoffe, dass mein Standpunkt hier Akzeptanz findet...
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Thanika
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« Antworten #6 am: Fr, 01. Juli 2011, 10:22 »

Oh wei... Ein spannendes Thema und ich habe gerade leider viel zu wenig Zeit um richtig darauf einzugehen. Für einen Punkt muss die Zeit aber gerade sein:

Zitat
Und nun zu Patientenverfügung:
Eine wunderbare Idee, die jedoch keinerlei Garantie in sich birgt.
Natürlich kann man eine derartige Verfügung aufsetzen lassen - ein ellenlanges Pamphlet, das sogar notarisch beglaubigt sein darf... oder vielmehr sein muß, damit es auch nur ansatzweise Gültigkeit hat. Doch schlußendlich hilft es rein gar nichts, falls sich die nächsten Verwandten dazu entschließen es zu ignorieren. Dann ist es ein hübsches aber völlig wertloses Stück Papier. Sobald man sich ersteinmal in dem mehrfach beschriebenen Zustand der Bewußt- und Hilflosigkeit befindet, zählt der eigene Wille nämlich so gut wie überhaupt nicht mehr. Wobei es auch völlig irrelavant ist, wann man eine mögliche Patientenverfügung hat aufsetzen lassen, ob vor einem Tag, oder einem Jahr, oder einem Jahrzehnt.
Die nächsten Verwandten erhalten indirekt die Vormundschaft und wenn sie der Verfügung nicht einwilligen, muß sich der Arzt muß sich fügen und den Körper weiterhin zu Existenz zwingen. Ganz zu schweigen davon, daß er ohnehin an den hippokratischen Eid gebunden ist...

Zitat
Mit dem heutigen Tage halte ich eine Patientenverfügung für unsinnig, denn der mich liebende und mit mir lebende Mensch weiß in der entsprechenden Situation am ehesten, was zu tun ist, ich selbst bin da wohl eher nicht entscheidungsfähig.

Bitte, bitte, bitte macht trotzdem eine solche Verfügung! Und wenn sie nur besagt, dass die Verwandten oder der Mensch den ihr liebt entscheidungsfähig ist! Netti hat schon Recht, es lässt sich ignorieren was in der Verfügung steht. Aber angenommen ihr habt immer gesagt dass ihr nicht an die Schläuche wollt, es passiert ein Unfall und die Frage kommt auf... In diesem Fall sind eure Angehörigen/Lieben ohne Verfügung nicht handlungsfähig!
Oder ein anderes Beispiel: Nehmen wir an ein Angehöriger bekommt eine der richtig fiesen Krankheiten (Demenz z.B.). Wenn ihr keine Verfügung habt könnt ihr sehr lange sehr wenig machen. Wenn ihr irgendwann den geliebten Menschen nicht mehr Zuhause versorgen könnt braucht ihr ein Aufenthaltsbestimmungsrecht um etwas zu ändern. Das könnt ihr auch über Vormundschaft etc. kriegen, die Patientenverfügung macht es allerdings deutlich einfacher und im Notfall auch zeitsparender!

Apropros Zeit, jetzt muss ich los um meinen Zug noch zu kriegen, aber das war mir wichtig.

Thani
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« Antworten #7 am: Fr, 01. Juli 2011, 11:08 »

Zitat
Bitte, bitte, bitte macht trotzdem eine solche Verfügung! Und wenn sie nur besagt, dass die Verwandten oder der Mensch den ihr liebt entscheidungsfähig ist! Netti hat schon Recht, es lässt sich ignorieren was in der Verfügung steht. Aber angenommen ihr habt immer gesagt dass ihr nicht an die Schläuche wollt, es passiert ein Unfall und die Frage kommt auf... In diesem Fall sind eure Angehörigen/Lieben ohne Verfügung nicht handlungsfähig!

Ich hatte gestern Abend noch einmal mit Aiko darüber geredet und wir sind schlußendlich auf dasselbe Ergebnis gekommen.
So gewichtslos eine Patientenverfügung im Streitfall auch sein mag, aber ohne sie tendieren die Chancen, ab einem gewissen Punkt nicht mehr künstlich versorgt zu werden, nahezu gen Null. Da können die Verwandten noch so sehr beteuern, den Willen des Betreffenden zu kennen, solange nichts schriftliches und notariell beglaubigtes vorliegt, zählt was im Gesetzbuch steht. Mündliche Zusagen und verbale Schwüre bedeutet heutzutage ja nichts mehr...
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« Antworten #8 am: Fr, 01. Juli 2011, 15:59 »

Oh man was habe ich für eine Flut losgetretten O_O
Was die Patientenverfügung angeht. Lieber eine haben und dann einen Prozess verursachen als keine haben.
Denn ohne Patientenverfügung sind Ärzte i.d.R. gezwungen alles zu tun was Erfolg verspricht und wenn das am Lebensende im hohen Alter 1,5 Litter Kochsalzlösung in 24 Stunden in die abgemagerten Oberschenkel oder Bauch bedeutet... Weil es darf ja NIEMAND verdursten... ersticken verhungern einschlafen ist okay aber verdursten geht gar nicht der Effekt dieser Infussionen für die Lebensqualität gleich null Schmerzen und vielleicht auch Ängste durchaus vorhanden. (die Kosten dieser Unsinnigen Therapie mal ganz außer Acht gelassen.) 

Richtig wichtig wird eine Patientenverfügung für all die Menschen die weder verheiratet sind noch Angehörige haben die in der Nähe wohnen und mit denen man Kontakt hat.
Wenn Karl dem 30 Jährigen Arbeitnehmer der alleine lebt nachts irgendwo auf der Straße ein Unfall passiert der aus irgendeinem Grund zur anhaltenden Bewusstlosigkeit führt dann steht Petra seine Freundin nur die Option offen ihn nach 24 Stunden vermisst zu melden, und selbst wenn sie erfährt wo er gerade ist ist noch lange nicht gesagt das sie zu ihm gelassen oder über seinen Gesundheitszustand informiert wird (Schweigepflicht!) von Entscheidungen in seinem Sinne mal gar nicht zu reden.

Zitat von: Unkas
...Brauch ich dann den "Nichtorganspendeausweis"? Was ist, wenn sich dieser Ausweis blöder Weise bei meinem Unfall woanders befindet als ich? Hat ein Notarzt (oder andere Helfer) die Zeit, den Ausweis am Unfallort zu suchen?
Helfen würde vielleicht eine zentrale Speicherung in einem Computersystem. Aber wie sicher / manipulierbar sind dann die Daten? ...
Vielleicht bin ich zu kalt geworden aber lieber einmal aus Unkenntnis des "Nicht Organspender Seins" ein Organ entnommen als so wie Momentan jeden Tag 3 Menschen auf der Warteliste für Organe sterben zu lassen, denn wenn ich tot bin haben die Organe für mich keinerlei Nutzen außer meine Verwesung zu beschleunigen. und das ist ja der Faktor wo ich keine Zeit habe nach Krankenkassenkarte oder Angehörige zu suchen... wenn ich hingegen erst im Krankenhaus "sterbe" hat man in der Regel die Zeit bei der Krankenkasse nachzufragen da gehören meiner Meinung nach diese Daten hin die haben schon genug andere hoch persönliche Daten.

Was Nimues Meinung (hier finde ich keinen konkreten Satz und ein ganzes Post zu zitieren finde ich nicht gut) angeht denke ich das nach die absolute Minderheit selbst "Schuld" an der Tatsache das sie ein Organ benötigen den selbst bei Menschen mit einem Problem mit Alkohol kann man sich lang und trefflich Streiten ob sie sich freiwillig besaufen oder nicht auf Grund einer Erkrankung in ihrem freien Willen eingeschränkt sind.
Mal abgesehen davon das die Lebendspende (danach Klang dein Post vorallem was Niere und Leber angeht)  aktuell nur unter ganz engen Grenzen und meist nur im engsten Umfeld erlaubt ist.
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Baldur
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« Antworten #9 am: Fr, 01. Juli 2011, 18:20 »

Habe einen Organspendeausweis gem. §2 des Organspendegesetzes im Portemonä. Aber die Schnippelei muß jeder selbst entscheiden. Qualifiziert dazu äußern kann ich mich auch wenn mir jemand eine 3-wöchige Schulung dazu gibt *g.
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« Antworten #10 am: Mo, 04. Juli 2011, 13:51 »

Erstmal zu dem Thema Organspende.
Organspende ist zweifellos ein wichtiges Thema, da hiervon viele betroffen sind. Allerdings halte ich die Möglichkeit
solange bei jedem nach dem Tod Organe zu entnehmen, wie derjenige keine Widerspruchserklärung verfasst hat
für sehr schwierig. Da die körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod bisher eine große Rolle spielt finde ich es
schon angebracht eine aktive Erlaubnis einzuholen. Hier bietet meiner Meinung nach ein Ausweis die einzige praktikable
Möglichkeit, da er immer dabei ist oder sein sollte und alle erforderlichen Informationen enthält. Organentnahmen
werden wohl auch sehr zügig vorgenommen und vor allem nach tödlichen Unfällen oder sonstigen unvorhergesehenen
Todesfällen. Deswegen zweifle ich daran, dass dann noch die Möglichkeit gegeben ist rechtzeitig die Krankendatei
anzusehen. Da ist dann bisher ein, soweit vorhandener, Spenderausweis die einzige Möglichkeit zeitnah auszumachen,
ob derjenige als Spender in Frage kommt. Und einfach über den Willen, erklärt oder nicht, des Verstorbenen zu
entscheiden ist nicht so mein Ding. Die Frage, wer meine Organe erhält ist sicherlich von großem Interesse, da man
schon etwas extrem wertvolles weitergibt. Natürlich wünscht man sich, dass dieses Geschenk auch sinnvoll genutzt
wird. Allerdings wird hierzulande  jedes Leben als gleich wichtig erachtet. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ein paar
Richtlinien gibt, nach denen Organe vergeben werden, allerdings ist die Frage welches Leben als unterstützenswert
gilt schwierig zu entscheiden. Ich bin schon dafür hier bestimmte Kriterien aufzustellen. Allerdings unterstütz jedes
gespendete Organ den gesamten Markt. Selbst wenn das einzelne an eine unliebsame Person geht, ist dadurch
ein Spendebedürftiger weniger und für die anderen steht wieder eins mehr zur Verfügung. Deswegen halte ich es
für richtig, dass die grundsätzliche Entscheidung ein Organ zu spenden bei dem Einzelnen verbleibt. Die Anschließende
Verteilung bleibt diskussionswürdig, ist aber für mich persönlich nicht entscheidend, ob ich spende oder nicht.

Was eine Patientenverfügung, zumindest eine wirksame angeht, bin ich absolut dafür. Sicher können Angehörige
dem Arzt anderes erzählen, aber wenn der Arzt die Verfügung kennt muss er sich daran halten. Für die Ärzte ist
es auch zweifelsohne von Vorteil, wenn der Patient unvorhergesehen und ohne Kenntnis von Freunden oder
Verwandten eingeliefert wird. Ich glaub auch, dass es für Angehörige durchaus von Vorteil sein kann, wenn über
Behandlungsfragen bereits entschieden ist und sie sich nicht auch noch damit herumschlagen müssen. Ich finde
auch, dass man die Meinung des Betroffenen respektieren muss, auch wenn sie einem nicht gefällt, da es um einen
der persönlichsten Bereiche geht. Man sollte nicht leichtfertig eine Verfügung aufsetzen und der Inhalt kann sich
im Laufe eines Lebens durchaus ändern. Aber es können hierdurch viele Streitfälle entschieden werden und es
bietet, soweit das möglich ist die größte Wahrscheinlichkeit, dass der eigene Wille auch zur Geltung kommen kann.
Vor allem bei einer notariellen Beglaubigung hat eine Verfügung ein enormes Gewicht. Das Problem ist eben immer,
wie eine Vereinbarung gegen Widerstand bewiesen werden kann. Deswegen ist eine Vereinbarung mit dem Partner
im Prinzip ausreichend, bei Meinungsunterschieden oder wenn der nicht verfügbar ist, hat der Arzt aber keinerlei
Möglichkeit den Willen des im Koma liegenden zu ermitteln. Hier ist dann die Wirkung einer richtigen Patientenverfügung
nicht zu unterschätzen.

Fast das schwierigste ist wohl die Frage, welche Maßnahmen man gestattet oder für sinnvoll erachtet, bzw ab wann
man lieber in Ruhe sterben will. Vor allem, da es bei der Fragestellung am Ende immer um einen selber geht, da hier
nur jeder für sich selber entscheiden kann. Abgesehen von der Einschränkung, dass in Deutschland Sterbehilfe, aktive
wie passive verboten ist. Im Extremfall ist die Abgrenzung zur passiven Sterbehilfe auch nicht ganz einfach.
Schon eine körperliche Versehrtheit ist so eins der sehr wenigen Dinge vor denen mit schon etwas graut. Geistig
dann nur noch vor mich hin zu vegetieren ist schon irgendwie ein Alptraum. Schon allein deswegen lehne ich für mich
eine künstliche Lebenserhaltung, solange sie nicht dazu dient, den Körper während der Heilung ruhigzustellen ab.
Wenn die reelle Chance besteht zumindest die geistigen Fähigkeiten zurückzuerlangen, hat die Intensivmedizin sicher
ihre Berechtigung, aber wird sie eingesetzt nur um sagen zu können, dass alles unternommen wurde um das Leben
zu verlängern halte ich eine Abschaltung auf jeden Fall für den besseren Weg.
Diese Debatte stößt natürlich grade bei Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen auf Widerstand,
da, wenn man ehrlich ist, im Grunde es darum geht, dass man bestimmte Einschränkungen nicht hinnehmen will.
Vor allem wenn es nicht darum geht, dass man grundsätzlich leben will, sondern um die Frage wie weit man während des
Heilungsprozesses auf Maschinen angewiesen sein will, wenn die Genesungschancen minimal sind. Schon der einfachere
Fall, wo die Maschinen nur noch dazu dienen ein Leben zu verlängern, nachdem der Körper bestimmte Funktionen
nicht mehr erfüllen kann, angefangen von Organversagen bis hin zum Dauerkoma, ist sowohl rechtlich als auch vom
persönlichen Empfinden sehr zwiespältig.
« Letzte Änderung: Mo, 04. Juli 2011, 13:53 von DucaRar » Gespeichert
ginger
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« Antworten #11 am: Mi, 23. November 2011, 10:44 »

Ich finde, man sollte sich keine Gedanken machen. Wenn man tot ist, ist man tot, und wenn man ein Leben mit seinen Organen retten kann, sollte man spenden.
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« Antworten #12 am: Mi, 23. November 2011, 11:41 »

Das is nach den ganzen Riesenposts ja echt mal n kurzes Statement^^

Deine Ansicht is sehr klar, aber ich finde auch, dass man Meinungen, die von deiner abweichen akzeptieren sollte. Es gibt eben Menschen, die ihren Körper nicht nur als tot betrachten, wenn ihr Leben dann mal vorbei ist, sondern irgendwie moralisch-ethisch so mit ihm und seiner Unversehrtheit (oder besser gesagt Vollständigkeit) verbunden sind, dass sie den Gedanken der Nach-Leben-Spende einfach nicht möchten.

Ich finde beides völlig in Ordnung, denke aber, dass man sich definitiv mal damit beschäftigen sollte.  :-)
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« Antworten #13 am: Sa, 10. Dezember 2011, 20:36 »

Dem Motorradfahrer-> wandelnde Organspender Klischee komme ich ganz und gar nach.

Fals mir etwas passieren sollte, darf mir alles entnommen werden und ehrlich gesagt kam für mich nie in Frage kein Organspender zu sein.
Soweit ich mich erinnere war das Ausfüllen meines Organspendeausweises meine erste "darf-ich-ab-18-machen"-Amtshandlung überhaupt.
*stolzbin*

Allerdings kenne ich eine junge Dame die alles spenden würde, mit der Ausnahme ihres Herzens. Das würde nämlich ihrem Liebsten gehören.
Das toleriere ich gerne, aber verstehen kann ich es dennoch nicht ganz.   :denker:
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« Antworten #14 am: Mo, 26. Dezember 2011, 20:24 »

Vorab ich selbst habe auch meinen Ausweis immer bei mir und mein Mann seinen. Für uns ist es ein Bedürfnis nach unserem Ableben anderen Menschen zu helfen, sobald unsere Tochter Volljährig ist, will auch Sie ihren Ausweis ausfüllen und ihren Geldbeutel stecken.

Ich finde es schlimm, wenn ich vom Organhandel lese, weil Menschen nicht bereit sind, nach Ihrem Tod anderen Menschen helfen wollen, sondern "ganz bleiben" wollen. Natürlich kann jeder Mensch selbst entscheiden, das akzeptiere ich, auch wenn es mir schwer fällt, weil ich irgendwie keinen Grund sehe, ausser das hilfreiche Organe nur verfaulen...
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